Förderung

„Keiner bleibt zurück, alle kommen mit“

… dies könnte als  Überschrift über die verschiedenen Maßnahmen individueller Förderung an der Grundschule Windmühlenweg stehen.

Es geht uns immer darum, allen Kindern in der Schule, unabhängig von ihrer Herkunft, ihren Ausgangsbedingungen und Lernmöglichkeiten, ein gemeinsames Lernen in der Klasse zu ermöglichen.

Damit alle Schülerinnen und Schüler, die eine individuellen Förderung benötigen, diese auch erhalten können, bedarf es einer genauen Diagnostik im Vorfeld. Diese Diagnostik  setzt sich zusammen aus prozessbegleitenden Beobachtungen der  Lernentwicklung ab Schuleintritt und regelmäßigen normierten Tests, die als Gruppentests in den Klassen durchgeführt werden.

Tests

In der Grundschule Windmühlenweg  werden in den Fächern Deutsch und Mathematik die Rechtschreibfähigkeiten, die Leseleistung und die Rechenfertigkeiten durch folgende Tests jeweils zum Ende des Halbjahres und zum Ende des Schuljahres erfasst

    • Hamburger Schreibprobe HSP und Schnabel zur Überprüfung der Rechtschreibkompetenz
    • Stolperwörter-Test zur Erfassung der Lesekompetenz
    • HaReT zur Erfassung der Rechenleistungen

Die festgestellten Ergebnisse aus den verschiedenen Tests (< als 15/10%, der Grenzwert wird von der Behörde festgelegt) bilden die Basis, aus der sich dann eventuelle Fördermaßnahmen ergeben.

Fördermaßnahmen

Die Förderstunden in der Grundschule Windmühlenweg erfolgen entweder additiv vor dem Unterricht oder integrativ im Unterricht der Klasse. Manchmal gibt es auch kleine Fördergruppen parallel zum Unterricht.

Angestrebt wird, dass die Fördermaßnahmen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler kontinuierlich erfolgen und mit dem gemeinsamen Unterricht verknüpft werden.

Uns ist es wichtig, dass bei genügend Ressourcen auch Kindern eine Teilnahme an Förderkursen ermöglicht wird, deren Testergebnis eine Förderung nach § 28a HamSchG oder § 45 HamSchG eigentlich nicht zulässt (> als 15/10%).

Bei einem auftretenden Förderbedarf informieren wir die Sorgeberechtigen und besprechen, was das Ziel der Förderung ist.

Um gegebenenfalls auszuschließen, dass bei einem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen oder Geistiger Entwicklung vorliegen könnte, kann die Schule nach vorheriger schriftlicher Information der Sorgeberechtigten einen Intelligenztest  (CFT 1 bzw. CFT 20-R) durchführen.

Sollte das Testergebnis einen unterdurchschnittlichen Wert ausweisen und es zusätzliche Lernschwierigkeiten in anderen Fächern geben, wird eine Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf eingeleitet.